Begleiteter Umgang und Umgangsanbahnung

Zum begleiteten Umgang sind Sie vom Jugendamt oder dem Familiengericht an uns verwiesen worden.

Deshalb klären wir mit Ihnen:

  • wie Sie drohenden oder bereits entstandenen Beziehungsabbruch zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder aufheben können.
     
  • wie viel Vertrauen Sie als Eltern noch zueinander haben oder wieder aufbauen können und wollen.
     
  • wie Sie mit der Weigerung Ihrer Kinder, Sie oder den anderen Elternteil zu sehen, umgehen können.