Begleiteter Umgang und Umgangsanbahnung
Zum begleiteten Umgang sind Sie vom Jugendamt oder dem Familiengericht an uns verwiesen worden.
Deshalb klären wir mit Ihnen:
- wie Sie drohenden oder bereits entstandenen Beziehungsabbruch zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder aufheben können.
- wie viel Vertrauen Sie als Eltern noch zueinander haben oder wieder aufbauen können und wollen.
- wie Sie mit der Weigerung Ihrer Kinder, Sie oder den anderen Elternteil zu sehen, umgehen können.